ads linkedin Verkaufsbedingungen | Anviz Global

Verkaufsbedingungen - Endbenutzervereinbarung

Zuletzt aktualisiert am 15. März 2021

Diese Endbenutzervereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Verwendung von AnvizUnternehmens-Videoüberwachungsplattform für Videosicherheit („Software“) und zugehörige Hardware („Hardware“) (zusammen die „Produkte“), und wird abgeschlossen AnvizInc. („Anviz“) und Kunde, der Kunde und/oder Endbenutzer von Anviz's Produkte („Kunde“ oder „Benutzer“), entweder in Verbindung mit einem Kauf der Produkte oder der Nutzung der Produkte zu Evaluierungszwecken im Rahmen einer kostenlosen Testversion.

Durch Akzeptieren dieser Vereinbarung, sei es durch Anklicken eines Kästchens, das seine Annahme anzeigt, Navigieren durch eine Anmeldeseite, auf der ein Link zu dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, Beginnen einer kostenlosen Testversion der Produkte oder Ausführen einer Bestellung, die auf diese Vereinbarung verweist, stimmt der Kunde dem zu Bedingungen dieser Vereinbarung. Wenn Kunde und Anviz eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben, die den Zugriff des Kunden auf die Produkte und deren Nutzung regelt, dann gelten die Bedingungen dieser unterzeichneten Vereinbarung und ersetzen diese Vereinbarung.

Diese Vereinbarung tritt ab dem früheren Datum in Kraft, an dem der Kunde die oben angegebenen Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert oder zum ersten Mal auf eines der Produkte zugreift oder eines der Produkte verwendet (das „Datum des Inkrafttretens“). Anviz behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren, wobei das Datum des Inkrafttretens das frühere von (i) 30 Tagen ab dem Datum einer solchen Aktualisierung oder Änderung und (ii) der fortgesetzten Nutzung der Produkte durch den Kunden ist.

Anviz und der Kunde vereinbaren hiermit Folgendes.

1. DEFINITIONEN

Die Definitionen bestimmter großgeschriebener Begriffe, die in dieser Vereinbarung verwendet werden, sind unten aufgeführt. Andere sind im Hauptteil der Vereinbarung definiert.

„Kundendaten“ bezeichnet Daten (z. B. Video- und Audioaufzeichnungen), die vom Kunden über die Software bereitgestellt werden, sowie Daten im Zusammenhang mit der Datenschutzrichtlinie www.aniz.com/privacy-policy. „Dokumentation“ bezeichnet die Online-Dokumentation zur Hardware, abrufbar unter www.anviz.com/produkte/

„Lizenz“ hat die ihm in Abschnitt 2.1 zugeschriebene Bedeutung.

„Lizenzlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, der in der Lizenz-SKU angegeben ist, die auf der entsprechenden Bestellung angegeben ist.

„Partner“ bezeichnet einen von autorisierten Dritten Anviz die Produkte weiterzuverkaufen, bei denen der Kunde eine Bestellung für diese Produkte aufgegeben hat.

„Produkte“ bezeichnet zusammenfassend die Software, Hardware, Dokumentation und alle Modifikationen, Updates und Upgrades davon und davon abgeleitete Werke.

„Bestellung“ bezeichnet jedes übermittelte Bestelldokument Anviz vom Kunden (oder einem Partner) und akzeptiert von Anviz, die die feste Zusage des Kunden (oder Partners) zum Kauf der Produkte und zu den darin aufgeführten Preisen angibt.

„Support“ bezeichnet die technischen Supportdienste und Ressourcen, die unter verfügbar sind www.Anviz.com / support.

„Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter des Kunden oder andere Dritte, die jeweils vom Kunden zur Nutzung der Produkte autorisiert wurden.

2. LIZENZ UND EINSCHRÄNKUNGEN

3. HARDWARE-GARANTIEN; KEHRT ZURÜCK

4. Anviz VERPFLICHTUNGEN

5. PFLICHTEN DES KUNDEN

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7. GEBÜHREN UND VERSAND

8. VERTRAULICHKEIT

9. DATENSCHUTZ

10. EIGENTUM

11. HAFTUNGSFREISTELLUNG

Der Kunde wird entschädigen, verteidigen und schadlos halten Anviz, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Eigentümer, Direktoren, Mitglieder, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (zusammen die „Anviz Entschädigungsberechtigte“) von und gegen Ansprüche im Zusammenhang mit (a) der Beteiligung des Kunden oder eines Benutzers an einer verbotenen Nutzung, (b) der Verletzung der Verpflichtungen des Kunden in Abschnitt 5.1 und (c) allen Handlungen oder Unterlassungen seiner Benutzer. Der Kunde zahlt alle Vergleiche und Schäden, die endgültig gegen alle zuerkannt werden Anviz Entschädigung durch ein zuständiges Gericht als Folge eines solchen Anspruchs, solange Anviz (i) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (ii) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gibt (vorausgesetzt, dass der Kunde einen Anspruch nicht beilegen kann, ohne Anvizvorherige schriftliche Zustimmung von , die nicht unangemessen verweigert wird) und (iii) dem Kunden auf Anfrage und Kosten des Kunden jede angemessene Unterstützung leistet.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

13. Streitbeilegung

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Kalifornien ohne Bezugnahme auf Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien Folgendes:

Alternative Streitbeilegung

Für alle Streitigkeiten muss der Kunde zuerst geben Anviz Gelegenheit zur Beilegung der Streitigkeit durch Versenden einer schriftlichen Benachrichtigung über die Streitigkeit des Kunden an Anviz. Diese schriftliche Benachrichtigung muss (1) den Namen des Kunden, (2) die Adresse des Kunden, (3) eine schriftliche Beschreibung des Anspruchs des Kunden und (4) eine Beschreibung der vom Kunden angestrebten konkreten Abhilfe enthalten. Wenn Anviz den Streitfall nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Kunden beilegt, kann der Kunde den Streitfall des Kunden in einem Schlichtungsverfahren weiterverfolgen. Wenn diese alternativen Streitbeilegungsverfahren den Streit nicht lösen, kann der Kunde den Streit des Kunden nur unter den nachstehend beschriebenen Umständen vor Gericht bringen.

Verbindliche Vermittlung

Für alle Streitigkeiten stimmt der Kunde zu, dass Streitigkeiten einer Schlichtung unterzogen werden können Anviz vor JAMS mit einem einvernehmlich vereinbarten und ausgewählten Einzelmediator vor einem Schiedsverfahren oder anderen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.

Schiedsverfahren

Der Kunde stimmt zu, dass JAMS alle Streitigkeiten schlichten wird und dass das Schiedsverfahren vor einem einzigen Schiedsrichter durchgeführt wird. Das Schiedsverfahren wird als Einzelschiedsverfahren und in keinem Fall als Sammelschiedsverfahren eingeleitet. Alle Fragen, einschließlich des Geltungsbereichs dieser Bestimmung, sind vom Schiedsrichter zu entscheiden.

Für Schiedsverfahren vor JAMS gelten die JAMS Comprehensive Arbitration Rules & Procedures. Die JAMS-Regeln sind verfügbar unter jamsadr.com. Unter keinen Umständen gelten Sammelklageverfahren oder -regeln für das Schiedsverfahren.

Da die Dienste und diese Bedingungen den zwischenstaatlichen Handel betreffen, regelt der Federal Arbitration Act („FAA“) die Schiedsfähigkeit aller Streitigkeiten. Der Schiedsrichter wird jedoch das anwendbare materielle Recht in Übereinstimmung mit dem FAA und der anwendbaren Verjährungsfrist oder aufschiebenden Bedingung für die Klage anwenden.

Der Schiedsrichter kann Rechtsbehelfe zusprechen, die nach geltendem Recht verfügbar wären, und ist nicht befugt, Rechtsbehelfe an, gegen oder zugunsten von Personen zu gewähren, die keine Partei des Verfahrens sind. Der Schiedsrichter wird jeden Schiedsspruch schriftlich erlassen, muss jedoch keine Begründung vorlegen, es sei denn, dies wird von einer Partei verlangt. Ein solcher Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend, mit Ausnahme eines von der FAA gewährten Rechtsmittels, und kann bei jedem für die Parteien zuständigen Gericht eingereicht werden.

Kunde bzw Anviz kann ein Schiedsverfahren im County of San Francisco, Kalifornien, einleiten. Für den Fall, dass der Kunde den Bundesgerichtsbezirk auswählt, der die Rechnungs-, Privat- oder Geschäftsadresse des Kunden umfasst, kann die Streitigkeit zur Schlichtung an den Bezirk San Francisco, Kalifornien, übertragen werden.

Verzicht auf Sammelklage

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, darf der Schiedsrichter die Ansprüche von mehr als einer Person nicht konsolidieren und darf nicht anderweitig irgendeiner Form eines Sammel- oder Repräsentativverfahrens oder Ansprüchen wie einer Sammelklage, einer Sammelklage oder einer privaten Generalstaatsklage vorstehen.

Weder der Kunde noch andere Benutzer der Website oder der Dienste dürfen Sammelkläger, Sammelkläger oder anderweitig an einem Sammel-, konsolidierten oder Vertreterverfahren vor staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichten teilnehmen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass der Kunde auf das Recht des Kunden für alle Sammelklageverfahren gegen ihn verzichtet Anviz.

Verzicht auf die Jury

Der Kunde versteht und stimmt zu, dass durch den Abschluss dieser Vereinbarung der Kunde und Anviz verzichten jeweils auf das Recht auf ein Geschworenenverfahren, stimmen aber einem Verfahren vor einem Richter als Bankgericht zu.

14. SONSTIGES

Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Anviz und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Übereinkünfte in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und darf nicht geändert oder geändert werden, es sei denn durch ein von autorisiertem Personal beider Parteien unterzeichnetes Schreiben.

Kunde u Anviz sind unabhängige Auftragnehmer, und diese Vereinbarung begründet keine Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Vertretungsbeziehung zwischen dem Kunden und Anviz. Die Nichtausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.

Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar erweisen, wird die Vereinbarung so ausgelegt, als wäre diese Bestimmung nicht enthalten gewesen. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung im Zusammenhang mit einem Erwerb der abtretenden Partei oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten kann.