Verkaufsbedingungen - Endbenutzervereinbarung
Zuletzt aktualisiert am 15. März 2021
Diese Endbenutzervereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Verwendung von AnvizUnternehmens-Videoüberwachungsplattform für Videosicherheit („Software“) und zugehörige Hardware („Hardware“) (zusammen die „Produkte“), und wird abgeschlossen AnvizInc. („Anviz“) und Kunde, der Kunde und/oder Endbenutzer von Anviz's Produkte („Kunde“ oder „Benutzer“), entweder in Verbindung mit einem Kauf der Produkte oder der Nutzung der Produkte zu Evaluierungszwecken im Rahmen einer kostenlosen Testversion.
Durch Akzeptieren dieser Vereinbarung, sei es durch Anklicken eines Kästchens, das seine Annahme anzeigt, Navigieren durch eine Anmeldeseite, auf der ein Link zu dieser Vereinbarung bereitgestellt wird, Beginnen einer kostenlosen Testversion der Produkte oder Ausführen einer Bestellung, die auf diese Vereinbarung verweist, stimmt der Kunde dem zu Bedingungen dieser Vereinbarung. Wenn Kunde und Anviz eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben, die den Zugriff des Kunden auf die Produkte und deren Nutzung regelt, dann gelten die Bedingungen dieser unterzeichneten Vereinbarung und ersetzen diese Vereinbarung.
Diese Vereinbarung tritt ab dem früheren Datum in Kraft, an dem der Kunde die oben angegebenen Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert oder zum ersten Mal auf eines der Produkte zugreift oder eines der Produkte verwendet (das „Datum des Inkrafttretens“). Anviz behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren, wobei das Datum des Inkrafttretens das frühere von (i) 30 Tagen ab dem Datum einer solchen Aktualisierung oder Änderung und (ii) der fortgesetzten Nutzung der Produkte durch den Kunden ist.
Anviz und der Kunde vereinbaren hiermit Folgendes.
1. DEFINITIONEN
Die Definitionen bestimmter großgeschriebener Begriffe, die in dieser Vereinbarung verwendet werden, sind unten aufgeführt. Andere sind im Hauptteil der Vereinbarung definiert.
„Kundendaten“ bezeichnet Daten (z. B. Video- und Audioaufzeichnungen), die vom Kunden über die Software bereitgestellt werden, sowie Daten im Zusammenhang mit der Datenschutzrichtlinie www.aniz.com/privacy-policy. „Dokumentation“ bezeichnet die Online-Dokumentation zur Hardware, abrufbar unter www.anviz.com/produkte/
„Lizenz“ hat die ihm in Abschnitt 2.1 zugeschriebene Bedeutung.
„Lizenzlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, der in der Lizenz-SKU angegeben ist, die auf der entsprechenden Bestellung angegeben ist.
„Partner“ bezeichnet einen von autorisierten Dritten Anviz die Produkte weiterzuverkaufen, bei denen der Kunde eine Bestellung für diese Produkte aufgegeben hat.
„Produkte“ bezeichnet zusammenfassend die Software, Hardware, Dokumentation und alle Modifikationen, Updates und Upgrades davon und davon abgeleitete Werke.
„Bestellung“ bezeichnet jedes übermittelte Bestelldokument Anviz vom Kunden (oder einem Partner) und akzeptiert von Anviz, die die feste Zusage des Kunden (oder Partners) zum Kauf der Produkte und zu den darin aufgeführten Preisen angibt.
„Support“ bezeichnet die technischen Supportdienste und Ressourcen, die unter verfügbar sind www.Anviz.com / support.
„Benutzer“ bezeichnet Mitarbeiter des Kunden oder andere Dritte, die jeweils vom Kunden zur Nutzung der Produkte autorisiert wurden.
2. LIZENZ UND EINSCHRÄNKUNGEN
- Lizenz an den Kunden. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, Anviz gewährt dem Kunden während jeder Lizenzlaufzeit ein gebührenfreies, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites Recht zur Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung („Lizenz“). Der Kunde muss eine Lizenz für die Software mindestens für die Anzahl der Hardwareeinheiten erwerben, die er mit der Software verwaltet. Dementsprechend darf der Kunde die Software nur mit bis zu der Anzahl und dem Typ von Hardwareeinheiten verwenden, die in der entsprechenden Bestellung angegeben sind, der Kunde kann jedoch eine unbegrenzte Anzahl von Benutzern autorisieren, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden. Wenn der Kunde zusätzliche Lizenzen erwirbt, wird die Lizenzlaufzeit so geändert, dass die Lizenzlaufzeit für alle erworbenen Lizenzen am selben Datum endet. Die Produkte sind nicht zur Verwendung als Teil von Lebensrettungs- oder Notfallsystemen bestimmt, und der Kunde wird die Produkte nicht in einer solchen Umgebung verwenden.
- Lizenz zu Anviz. Während der Lizenzlaufzeit überträgt der Kunde Kundendaten an Anviz während der Nutzung der Produkte. Kundenzuschüsse Anviz ein nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung der Produkte für den Kunden. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er die erforderlichen Rechte und Zustimmungen zur Erteilung besitzt Anviz die in diesem Abschnitt 2.2 festgelegten Rechte in Bezug auf Kundendaten.
- Einschränkungen. Der Kunde wird nicht: (i) die Produkte nutzen oder Dritten die Nutzung gestatten, um ihre Verfügbarkeit, Sicherheit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen, oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke ohne Anvizausdrückliche schriftliche Zustimmung von ; (ii) die Produkte zu vermarkten, unterzulizenzieren, weiterzuverkaufen, zu leasen, zu verleihen, zu übertragen oder anderweitig kommerziell zu nutzen; (iii) die Produkte oder ihre Komponenten zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu versuchen, Zugriff auf den Quellcode zu erlangen oder sie zu kopieren; oder (iv) die Produkte verwenden, um betrügerische, böswillige oder illegale Aktivitäten durchzuführen oder anderweitig gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen (jeweils von (i) bis (iv), eine „verbotene Nutzung“).
3. HARDWARE-GARANTIEN; KEHRT ZURÜCK
- Allgemein. Anviz erklärt dem ursprünglichen Käufer der Hardware, dass die Hardware für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Versanddatum an den auf der Bestellung angegebenen Ort im Wesentlichen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist („Hardware-Garantie“).
- Remedies. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und AnvizDie einzige und ausschließliche Haftung von (und seinen Lieferanten und Lizenzgebern) für eine Verletzung der Hardware-Garantie ist, in AnvizEs liegt im alleinigen Ermessen von , die nicht konforme Hardware zu ersetzen. Der Ersatz kann durch ein neues oder generalüberholtes Produkt oder Komponenten erfolgen. Wenn die Hardware oder eine darin enthaltene Komponente nicht mehr verfügbar ist, dann Anviz kann die Hardwareeinheit durch ein ähnliches Produkt mit ähnlicher Funktion ersetzen. Jede Hardwareeinheit, die im Rahmen der Hardwaregarantie ersetzt wurde, unterliegt den Bedingungen der Hardwaregarantie für den längeren Zeitraum von (a) 90 Tagen ab dem Datum der Lieferung oder (b) den Rest der ursprünglichen 10-Jahres-Hardware Garantiezeit.
- Rücksendungen. Der Kunde kann die Produkte innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Danach muss der Kunde benachrichtigen, um eine Rückgabe im Rahmen der Hardwaregarantie zu beantragen Anviz (oder wenn die Produkte vom Kunden über einen Partner gekauft wurden, kann der Kunde den Partner benachrichtigen) innerhalb des Zeitraums der Hardwaregarantie. Um eine Rücksendung direkt einzuleiten Anviz, muss der Kunde eine Rücksendeanfrage an senden Anviz at support@anviz.com und geben Sie eindeutig an, wo und wann der Kunde die Hardware gekauft hat, die Seriennummern der entsprechenden Hardwareeinheit(en), den Grund des Kunden für die Rückgabe der Hardware sowie den Namen, die Postanschrift, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Kunden, die tagsüber erreichbar ist. Wenn zugelassen in Anviznach eigenem Ermessen, Anviz stellt dem Kunden eine Rücksendegenehmigung („RMA“) und ein vorfrankiertes Versandetikett per E-Mail zur Verfügung, die der Rücksendung des Kunden beigefügt werden müssen Anviz. Der Kunde muss die in der RMA aufgeführte(n) Hardwareeinheit(en) mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem die Rücksendung erfolgt, mit der RMA zurücksenden Anviz die RMA ausgestellt. Anviz ersetzt die Hardware nach eigenem Ermessen.
4. Anviz VERPFLICHTUNGEN
- Allgemein. Anviz ist für die Bereitstellung der Produkte in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, der/den Bestellung(en) und der anwendbaren Dokumentation verantwortlich.
- Verfügbarkeit. Anviz bemüht sich nach besten Kräften sicherzustellen, dass die von ihm als Cloud-basierte Lösung gehostete Software gemäß den Bedingungen des Service Level Agreements verfügbar ist, das die Abhilfemaßnahmen des Kunden bei Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Software festlegt.
- Unterstützung. Wenn der Kunde Fehler, Bugs oder andere Probleme bei der Verwendung der Produkte feststellt, dann Anviz wird Support leisten, um das Problem zu lösen oder eine geeignete Problemumgehung bereitzustellen. Die Supportgebühr ist in den Lizenzkosten enthalten. Im Rahmen AnvizBereitstellung von Support und Schulungen von , versteht der Kunde dies Anviz kann auf Anfrage des Kunden auf das Konto des Kunden zugreifen und es verwenden.
5. PFLICHTEN DES KUNDEN
- Compliance. Der Kunde verwendet die Produkte nur in Übereinstimmung mit der Dokumentation und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, einschließlich der Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten oder eines anderen Landes. Der Kunde stellt sicher, dass keines der Produkte direkt oder indirekt exportiert, reexportiert oder verwendet wird, um Dienstleistungen zu erbringen, die gegen diese Exportgesetze und -bestimmungen verstoßen. Wenn der Kunde in einer regulierten Branche tätig ist, hat der Kunde alle erforderlichen lokalen und staatlichen Lizenzen und/oder Genehmigungen erhalten, die für den Betrieb seines Geschäfts erforderlich sind, und erfüllt alle lokalen, staatlichen und (und wird sich nach besten Kräften bemühen, diese einzuhalten) ggf.) Bundesvorschriften über die Führung seiner Geschäfte. Anviz behält sich das Recht vor, die Nutzung von Produkten, die gegen diese Gesetze verstoßen, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden (die in Form einer E-Mail erfolgen kann) auszusetzen.
- Computerumgebung. Der Kunde ist für die Wartung und Sicherheit seines eigenen Netzwerks und seiner Computerumgebung verantwortlich, die er für den Zugriff auf die Software verwendet.
6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
- Begriff. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und dauert so lange, wie der Kunde aktive Lizenzen behält.
- Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung oder eine Lizenzlaufzeit aus wichtigem Grund kündigen (i) mit einer Frist von 30 Tagen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung schriftlich mitteilt, wenn diese Verletzung nach Ablauf der 30-Tage-Frist nicht behoben wurde, oder (ii) wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Insolvenz-, Zwangsverwaltungs-, Liquidations- oder Abtretungsverfahrens zugunsten von Gläubigern wird.
- Wirkung der Kündigung. Wenn der Kunde diese Vereinbarung oder eine Lizenzlaufzeit gemäß Abschnitt 6.2 kündigt, dann Anviz erstattet dem Kunden einen anteiligen Teil aller vorausbezahlten Gebühren, die der verbleibenden Lizenzlaufzeit zuzuordnen sind. Die folgenden Bestimmungen gelten auch nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung: Abschnitte 8, 9, 10, 12 und 13 sowie alle anderen Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur vernünftigerweise als fortbestehend angesehen werden können.
7. GEBÜHREN UND VERSAND
- Gebühren. Wenn der Kunde die Produkte direkt bei kauft Anviz, dann zahlt der Kunde die Gebühren für die Produkte, die in der entsprechenden Bestellung angegeben sind, wie in diesem Abschnitt 7 angegeben. Alle vom Kunden in eine Bestellung aufgenommenen Bedingungen, die im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung stehen, sind nicht bindend Anviz. Wenn der Kunde die Produkte von einem Partner von kauft Anviz, dann werden alle Zahlungs- und Versandbedingungen wie zwischen dem Kunden und diesem Partner vereinbart.
- Versand. In der Bestellung des Kunden muss die Kontonummer des Kunden beim vorgesehenen Spediteur angegeben sein. Anviz versendet Produkte gemäß der geltenden Bestellung unter dem angegebenen Spediteurkonto. Wenn der Kunde seine Spediteurkontoinformationen nicht bereitstellt, Anviz versendet unter seinem Konto und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Versandkosten in Rechnung. Nach Annahme der Bestellung und Versand der Produkte, Anviz stellt dem Kunden eine Rechnung für die Produkte, und die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig („Fälligkeitsdatum“). Anviz versendet die gesamte Hardware an den in der Bestellung angegebenen Ort ab Werk (INCOTERMS 2010) AnvizVersandstelle von , zu diesem Zeitpunkt gehen Eigentum und Verlustrisiko auf den Kunden über.
- Überfällige Gebühren. Ist ein unbestrittener Rechnungsbetrag nicht bei uns eingegangen Anviz bis zum Fälligkeitsdatum, dann (i) können für diese Gebühren Verzugszinsen in Höhe von 3.0 % des ausstehenden Saldos pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz anfallen, je nachdem, welcher niedriger ist, und (ii) Anviz kann den Kauf zukünftiger Produkte vom Zahlungseingang für frühere Produkte und/oder Zahlungsbedingungen abhängig machen, die kürzer sind als die in der vorherigen Bestellung angegebenen.
- Steuern. Die hierunter zu zahlenden Gebühren verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatzsteuern (sofern nicht in der Rechnung enthalten) oder ähnlicher staatlicher Umsatzsteuerveranlagungen, ohne Einkommens- oder Franchisesteuern Anviz (zusammen „Steuern“) in Bezug auf die dem Kunden bereitgestellten Produkte. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, die mit dieser Vereinbarung verbunden sind oder sich daraus ergeben, und muss sie entschädigen, schadlos halten und erstatten Anviz für alle Steuern, die von bezahlt oder zu zahlen sind, von denen verlangt oder auf die sie veranlagt werden Anviz.
8. VERTRAULICHKEIT
- Vertrauliche Informationen. Sofern nachstehend nicht ausdrücklich ausgeschlossen, stellen alle Informationen vertraulicher oder geschützter Art, die von einer Partei („offenlegende Partei“) an die andere Partei („empfangende Partei“) bereitgestellt werden, die vertraulichen und geschützten Informationen der offenlegenden Partei dar („vertrauliche Informationen“). AnvizZu den vertraulichen Informationen von gehören die Produkte und alle Informationen, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Support übermittelt werden. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (i) der empfangenden Partei bereits bekannt sind, ohne dass eine andere Verpflichtung zur Vertraulichkeit als gemäß dieser Vereinbarung besteht; (ii) öffentlich bekannt sind oder ohne unbefugte Handlung der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden; (iii) rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten wurden; oder (iv) unabhängig von der empfangenden Partei ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
- Vertraulichkeitsverpflichtungen. Jede Partei verwendet die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur soweit dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist, gibt die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiter und schützt die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt wie die empfangende Partei verwendet oder verwenden würde, um ihre eigenen vertraulichen Informationen zu schützen, aber in keinem Fall wird die empfangende Partei weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard anwenden. Ungeachtet des Vorstehenden kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Agenten und Vertretern teilen, die diese Informationen kennen müssen und die an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die hierin enthaltenen (jeweils a "Vertreter"). Jede Partei ist für jede Verletzung der Vertraulichkeit durch einen ihrer Vertreter verantwortlich.
- Zusätzliche Ausschlüsse. Eine empfangende Partei wird ihre Vertraulichkeitsverpflichtungen nicht verletzen, wenn sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegt, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist, einschließlich einer gerichtlichen Vorladung oder eines ähnlichen Instruments, solange die empfangende Partei die offenlegende Partei schriftlich über die erforderliche Offenlegung informiert der offenlegenden Partei erlauben, die Offenlegung anzufechten oder zu versuchen, sie einzuschränken oder eine Schutzanordnung zu erwirken. Wenn keine Schutzanordnung oder andere Rechtsbehelfe erwirkt werden, wird die empfangende Partei nur den Teil der vertraulichen Informationen bereitstellen, der gesetzlich vorgeschrieben ist, und verpflichtet sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die so offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.
9. DATENSCHUTZ
- Sicherheit. Anviz sichert die Software und die Kundendaten in Übereinstimmung mit den unter verfügbaren Sicherheitspraktiken Support.
- Kein Zugang. Mit Ausnahme der Kundendaten, Anviz sammelt, verarbeitet, speichert oder hat anderweitig keinen Zugriff auf Informationen oder Daten, einschließlich personenbezogener Daten, über Benutzer, das Netzwerk des Kunden oder Benutzer der Produkte oder Dienstleistungen des Kunden (und wird dies auch nicht tun).
10. EIGENTUM
- Anviz Immobilien. nviz besitzt und behält alle Rechte, Titel und Anteile an der Software und dem gesamten geistigen Eigentum, das in der Hardware enthalten ist. Mit Ausnahme der eingeschränkten Lizenz, die dem Kunden in Abschnitt 2.1 gewährt wird, Anviz überträgt keine Rechte an den Produkten durch diese Vereinbarung oder anderweitig an den Kunden, und der Kunde wird keine Maßnahmen ergreifen, die damit unvereinbar sind Anvizgeistige Eigentumsrechte von an den Produkten.
- Eigentum des Kunden. Der Kunde besitzt und behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten und überträgt weder durch diese Vereinbarung noch anderweitig Rechte an den Kundendaten Anviz, mit Ausnahme der eingeschränkten Lizenz gemäß Abschnitt 2.2.
11. HAFTUNGSFREISTELLUNG
Der Kunde wird entschädigen, verteidigen und schadlos halten Anviz, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Eigentümer, Direktoren, Mitglieder, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (zusammen die „Anviz Entschädigungsberechtigte“) von und gegen Ansprüche im Zusammenhang mit (a) der Beteiligung des Kunden oder eines Benutzers an einer verbotenen Nutzung, (b) der Verletzung der Verpflichtungen des Kunden in Abschnitt 5.1 und (c) allen Handlungen oder Unterlassungen seiner Benutzer. Der Kunde zahlt alle Vergleiche und Schäden, die endgültig gegen alle zuerkannt werden Anviz Entschädigung durch ein zuständiges Gericht als Folge eines solchen Anspruchs, solange Anviz (i) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert, (ii) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gibt (vorausgesetzt, dass der Kunde einen Anspruch nicht beilegen kann, ohne Anvizvorherige schriftliche Zustimmung von , die nicht unangemessen verweigert wird) und (iii) dem Kunden auf Anfrage und Kosten des Kunden jede angemessene Unterstützung leistet.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
- Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH FESTGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGEN, Anviz ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN ODER MATERIALIEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE DEM KUNDEN IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT ODER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, EINSCHLIESSLICH UPDATES ODER SUPPORT. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, Anviz LEHNT HIERMIT JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER TITEL AB. Anviz GARANTIERT NICHT, DASS DIE PRODUKTE DIE BEDÜRFNISSE ODER ERWARTUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN, DASS DIE NUTZUNG DER PRODUKTE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS MÄNGEL BEHOBEN WERDEN.
- Einschränkung der Haftung. JEDE PARTEI ERKLÄRT SICH HIERMIT EINVERSTANDEN, DASS MIT AUSNAHME DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 11, DER GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 8 UND ALLEN VERLETZUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT AnvizDIE IN ABSCHNITT 9.1 DARGELEGTEN SICHERHEITSVERPFLICHTUNGEN (ZUSAMMEN „AUSGESCHLOSSENE ANSPRÜCHE“) UND AUSSERHALB VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN DER ANDEREN PARTEI, WEDER DER ANDEREN PARTEI NOCH IHRER TOCHTERGESELLSCHAFTEN NOCH DER FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITARBEITER, AKTIONÄRE, VERTRETER ODER VERTRETER JEDER VON IHNEN HAFTET GEGENÜBER DIESER PARTEI FÜR ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE, BEISPIEL- ODER FOLGESCHÄDEN, OB VORHERSEHBAR ODER UNVORHERSEHBAR, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN DIE ANDERE PARTEI DAVON BENACHRICHTIGT WURDE MÖGLICHKEIT ODER WAHRSCHEINLICHKEIT DES EINTRITTS SOLCHER SCHÄDEN ODER KOSTEN UND OB DIESE HAFTUNG AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDLICHER HAFTUNG, PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERWEITIG BEGRÜNDET IST.
- Haftungshöchstgrenze. MIT AUSNAHME VON AUSGESCHLOSSENEN ANSPRÜCHEN IST IN KEINEM FALL DIE GESAMTE HAFTUNG EINER PARTEI ODER IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITARBEITER, AKTIONÄRE, VERTRETER UND VERTRETER GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR JEGLICHE UND ALLE ENTSTEHENDEN SCHÄDEN, VERLETZUNGEN UND VERLUSTE AUS JEGLICHEN ANSPRÜCHEN UND KLAGEGRÜNDEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN, AUF IRGENDWELCHEM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN, AUF IRGENDEINEM WEGE DAMIT VERBUNDEN SIND, ÜBERSTEIGEN DEN VOM KUNDEN GEZAHLTEN GESAMTBETRAG Anviz GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DES ZEITRAUMS VON 24 MONATEN VOR DEM DATUM DES ANSPRUCHS. IM FALL VON AUSGESCHLOSSENEN ANSPRÜCHEN ENTSPRICHT DIESE GRENZE DEM VOM KUNDEN GEZAHLTEN GESAMTBETRAG Anviz GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DER LAUFZEIT. DAS BESTEHEN MEHRERER ANSPRÜCHE ODER KLAGEN IM RAHMEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG WIRD DIE BEGRENZUNG VON GELDERSCHÄDEN, DIE DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KLAEGERS DARSTELLEN, NICHT ERWEITERN ODER VERLÄNGERN.
13. Streitbeilegung
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Kalifornien ohne Bezugnahme auf Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien Folgendes:
- Für die Zwecke dieser Bestimmung bedeutet „Streitigkeit“ jede Streitigkeit, Forderung oder Kontroverse zwischen dem Kunden und Anviz in Bezug auf jeden Aspekt der Beziehung des Kunden zu Anviz, unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, Gesetz, Verordnung, Verordnung, unerlaubter Handlung beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug, Falschdarstellung, betrügerische Anstiftung oder Fahrlässigkeit, oder jede andere Rechts- oder Billigkeitstheorie, und umfasst die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder den Umfang davon Bestimmung, mit Ausnahme der Durchsetzbarkeit der Klausel zum Verzicht auf Sammelklagen unten.
- „Streit“ hat die weitestmögliche Bedeutung, die durchgesetzt wird, und umfasst alle Ansprüche gegen andere Parteien in Bezug auf Dienstleistungen oder Produkte, die dem Kunden bereitgestellt oder in Rechnung gestellt werden, wenn der Kunde im selben Verfahren auch Ansprüche gegen uns geltend macht.
Alternative Streitbeilegung
Für alle Streitigkeiten muss der Kunde zuerst geben Anviz Gelegenheit zur Beilegung der Streitigkeit durch Versenden einer schriftlichen Benachrichtigung über die Streitigkeit des Kunden an Anviz. Diese schriftliche Benachrichtigung muss (1) den Namen des Kunden, (2) die Adresse des Kunden, (3) eine schriftliche Beschreibung des Anspruchs des Kunden und (4) eine Beschreibung der vom Kunden angestrebten konkreten Abhilfe enthalten. Wenn Anviz den Streitfall nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Kunden beilegt, kann der Kunde den Streitfall des Kunden in einem Schlichtungsverfahren weiterverfolgen. Wenn diese alternativen Streitbeilegungsverfahren den Streit nicht lösen, kann der Kunde den Streit des Kunden nur unter den nachstehend beschriebenen Umständen vor Gericht bringen.
Verbindliche Vermittlung
Für alle Streitigkeiten stimmt der Kunde zu, dass Streitigkeiten einer Schlichtung unterzogen werden können Anviz vor JAMS mit einem einvernehmlich vereinbarten und ausgewählten Einzelmediator vor einem Schiedsverfahren oder anderen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.
Schiedsverfahren
Der Kunde stimmt zu, dass JAMS alle Streitigkeiten schlichten wird und dass das Schiedsverfahren vor einem einzigen Schiedsrichter durchgeführt wird. Das Schiedsverfahren wird als Einzelschiedsverfahren und in keinem Fall als Sammelschiedsverfahren eingeleitet. Alle Fragen, einschließlich des Geltungsbereichs dieser Bestimmung, sind vom Schiedsrichter zu entscheiden.
Für Schiedsverfahren vor JAMS gelten die JAMS Comprehensive Arbitration Rules & Procedures. Die JAMS-Regeln sind verfügbar unter jamsadr.com. Unter keinen Umständen gelten Sammelklageverfahren oder -regeln für das Schiedsverfahren.
Da die Dienste und diese Bedingungen den zwischenstaatlichen Handel betreffen, regelt der Federal Arbitration Act („FAA“) die Schiedsfähigkeit aller Streitigkeiten. Der Schiedsrichter wird jedoch das anwendbare materielle Recht in Übereinstimmung mit dem FAA und der anwendbaren Verjährungsfrist oder aufschiebenden Bedingung für die Klage anwenden.
Der Schiedsrichter kann Rechtsbehelfe zusprechen, die nach geltendem Recht verfügbar wären, und ist nicht befugt, Rechtsbehelfe an, gegen oder zugunsten von Personen zu gewähren, die keine Partei des Verfahrens sind. Der Schiedsrichter wird jeden Schiedsspruch schriftlich erlassen, muss jedoch keine Begründung vorlegen, es sei denn, dies wird von einer Partei verlangt. Ein solcher Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend, mit Ausnahme eines von der FAA gewährten Rechtsmittels, und kann bei jedem für die Parteien zuständigen Gericht eingereicht werden.
Kunde bzw Anviz kann ein Schiedsverfahren im County of San Francisco, Kalifornien, einleiten. Für den Fall, dass der Kunde den Bundesgerichtsbezirk auswählt, der die Rechnungs-, Privat- oder Geschäftsadresse des Kunden umfasst, kann die Streitigkeit zur Schlichtung an den Bezirk San Francisco, Kalifornien, übertragen werden.
Verzicht auf Sammelklage
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, darf der Schiedsrichter die Ansprüche von mehr als einer Person nicht konsolidieren und darf nicht anderweitig irgendeiner Form eines Sammel- oder Repräsentativverfahrens oder Ansprüchen wie einer Sammelklage, einer Sammelklage oder einer privaten Generalstaatsklage vorstehen.
Weder der Kunde noch andere Benutzer der Website oder der Dienste dürfen Sammelkläger, Sammelkläger oder anderweitig an einem Sammel-, konsolidierten oder Vertreterverfahren vor staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichten teilnehmen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass der Kunde auf das Recht des Kunden für alle Sammelklageverfahren gegen ihn verzichtet Anviz.
Verzicht auf die Jury
Der Kunde versteht und stimmt zu, dass durch den Abschluss dieser Vereinbarung der Kunde und Anviz verzichten jeweils auf das Recht auf ein Geschworenenverfahren, stimmen aber einem Verfahren vor einem Richter als Bankgericht zu.
14. SONSTIGES
Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Anviz und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Übereinkünfte in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und darf nicht geändert oder geändert werden, es sei denn durch ein von autorisiertem Personal beider Parteien unterzeichnetes Schreiben.
Kunde u Anviz sind unabhängige Auftragnehmer, und diese Vereinbarung begründet keine Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Vertretungsbeziehung zwischen dem Kunden und Anviz. Die Nichtausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.
Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar erweisen, wird die Vereinbarung so ausgelegt, als wäre diese Bestimmung nicht enthalten gewesen. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung im Zusammenhang mit einem Erwerb der abtretenden Partei oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten kann.